- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
- Alle unsere Leistungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen in Rechnung gestellt.
- Verzugsschaden kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite geltend gemacht werden.
- Wir behalten uns das Recht vor, zur Ausführung des uns erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.
- Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartetete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter, bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenznehmers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten, und verpflichtet sich, uns hiefür schad- und klaglos zu halten.
- Für sämtliche unserer Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Material beistellt oder nicht, gilt der Eigentumsvorbehalt.
- Der Auftaggeber trägt die Kosten und Gefahr der Zustellung.
- Beanstandungen von Kaufleuten müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung oder Leistungen erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Gegenstände uns zur Verfügung zu stellen
- Reservierungen ohne entsprechender Anzahlung gelten höchstens 14 Tage. Die Fa. JetSetVideo behält sich das Recht vor, eine Reservierung nach Absprache mit dem Kunden, früher zu beenden.
- Gebuchte Termine, die nicht spätestens 2 Tage vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
- Bei Verlust bzw. Beschädigung des uns zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw. Rohmaterial in der Länge der verlorengegangenen oder beschädigten Teile. Wir sind nicht verpflichtet allfällige Versicherungen abzuschließen.
- Sollte dem Filmteam jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, oder sogar Einschränkungen passieren, so übernimmt die Firma keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und den daraus resultierenden Endprodukten.
- Sollte es der Auftraggeber nicht anders verlautbaren, so ist die Firma JetSetVideo berechtigt, das von ihr erstellte Video-, Bild- und Tonmaterial für Werbezwecken zu verwenden.
- Es ist ein Gespräch zwischen Auftraggeber und Filmteam bis spätestens zwei Tage vor Drehtermin verbindlich. Sollte keine Mitteilung über den Verlauf der Dreharbeiten erfolgen, so übernimmt die Firma JetSetVideo keine Haftung für entgangene Szenen und Qualität der Endprodukte.
- Die Fa. JetSetVideo übernimmt keine Haftung für Schäden an Abspielgeräten, die durch deren Medien entstanden sind.
- Für entgangene Aufnahmen übernimmt die Fa. JetSetVideo keine Haftung.
- Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen verrechnet.
- Im ausgewiesenen Preis sind folgende Rechte enthalten: Öffentliche Vorführung, Senden im privaten und öffentlichen Fernsehen, Vorführung auf Messen und Informationsveranstaltungen, Vorführung im Internet.
- Das Urheberrecht und Kopierrecht verbleibt bei JetSetVideo.


